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Allgemein

Wir werden oft gefragt, warum unsere Teewurst „Teewurst“ heißt – ob da vielleicht Tee drin ist. Nein, Tee war und ist keine Zutat für unsere Rügenwalder Teewurst. Vielmehr rankt sich um die Namensgebung folgende Überlieferung: Um das Jahr 1903 saß der Fleischermeister Carl Müller mit einem Freund nach Feierabend bei Tee und – wie es damals üblich war – Wurstbroten zusammen. Sie sprachen über das Geschäft und die streichfähige Wurstsorte, die Carl Müller gerade kreiert hatte und die in kurzer Zeit bei seinen Kunden sehr beliebt geworden war. Aus der schnittfesten Zervelatwurst, die durch fortschrittlichere Verfahren immer feiner hergestellt werden konnte, war eine neue, streichfähige Wurst entstanden. Die beiden Männer verglichen die feine, besondere Wurst mit dem feinen Teegebäck, das – genau wie Wurstbrote – zum Tee verzehrt wurde und erfanden den Namen „Teewurst”.

Besichtigungen unseres Werkes sind für Verbraucher leider nicht möglich. Da bei uns als Nahrungsmittel herstellendem Betrieb strenge Hygiene-Vorschriften gelten, ist es grundsätzlich nur Mitarbeitern der Rügenwalder Mühle sowie anderen berechtigten Personen wie externe Prüfer, Handwerker etc. gestattet, die Produktionsstätte zu betreten. Diese Regelung dient der Sicherung des hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards unserer Produkte.

Nein, wir haben keinen Werksverkauf.
Uns erreicht täglich eine Vielzahl von Anfragen nach Werbeartikeln oder Sponsoring, aber auch Produktmustern, die wir gar nicht alle „bedienen” könnten. Stattdessen haben wir uns entschieden, dieses Budget zur gezielten Unterstützung sozialer bzw. karitativer Projekte in der Region zu verwenden. Solltest du dennoch schon einmal Werbeartikel aus unserem Haus gesehen haben und dich fragen, woher diese stammen: Sie kommen sehr selten – und ausschließlich bei Aktionen im Einzelhandel – zum Einsatz.
Bei „Zusatzstoffen” handelt es sich um Stoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden, um deren Beschaffenheit zu beeinflussen oder bestimmte Eigenschaften wie Haltbarkeit, Geschmack, Aussehen und bessere Verarbeitung zu erzielen. Die Verwendung eines Lebensmittelzusatzstoffes ist gesetzlich nur zulässig, wenn dieser zugelassen ist. Das bedeutet, dass dieser gesundheitlich unbedenklich und technisch notwendig ist und nicht zur Täuschung der Verbraucher genutzt werden kann. In unseren Qualitätsgrundsätzen haben wir uns verpflichtet, die Zahl und Menge der verwendeten Zusatzstoffe auf das technologisch unbedingt notwendige Maß zu reduzieren.

Alle fleischhaltigen Produkte der Rügenwalder Mühle sind laktosefrei und werden ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern und ohne Farbstoffe hergestellt. Bei unserem Mühlen Schinken sind Farbstoffe generell nicht zugelassen, weshalb wir auf die Angabe „ohne Farbstoffe” verzichten. Es würde sich hierbei um Werbung mit Selbstverständlichkeiten handeln. Auch ist die Zugabe von Farbstoffen bei Bio-Produkten gesetzlich nicht zulässig, wodurch hierbei auf die EU-Öko-Verordnung verwiesen wird.

Für alle vegetarischen/veganen Produkte der Rügenwalder Mühle gilt: Auch sie sind laktosefrei (die veganen von Natur aus) und werden ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern hergestellt. Und sie sind alle zuckerarm.

Auf welche Zusatzstoffe wir noch nicht verzichten können, erfahren Sie hier.
Salz wird bei der Wurstherstellung dazu benötigt, Produkte haltbar und sicher zu machen. Dafür ist ein gewisser Salzgehalt für die von den Verbrauchern und vom Handel geforderte Mindesthaltbarkeit absolut notwendig.

Dennoch stellen wir unsere Produkte schon seit Jahren nach dem Grundsatz „so wenig wie möglich und so viel wie nötig“ her. In diesem Sinne arbeiten wir daran, auch den Salzgehalt unserer Produkte auf ein zur Aufrechterhaltung der Produkteigenschaften notwendiges Minimum zu reduzieren.
Auf Wunsch unserer Kunden verwenden wir übrigens schon seit längerer Zeit unjodiertes Salz.
Zucker geben wir unseren Produkten lediglich in äußerst geringen Mengen bei. Er unterstützt z. B. bei unserer Rügenwalder Teewurst die Reifung und Aromabildung. Zur Menge lässt sich sagen: Auf 100 Gramm Wurst kommt etwa 1 Gramm Zucker, d.h. eine Portion Streichwurst (ca. 40 g) enthält etwa 0,4 Gramm Zucker. (Zum Vergleich: Ein Teelöffel Zucker sind etwa fünf Gramm.) In anderen Produkten hat er die Aufgabe den Geschmack abzurunden.

In manchen unserer Produkte setzen wir ebenfalls eine sehr geringe Menge Glucosesirup ein. Dieser dient ebenfalls zur Geschmacksabrundung.
Wir bieten in unserem Sortiment sowohl Produkte für den Kalt- als auch Warmverzehr an. Die Rezepturen unserer Produkte sind jeweils genau auf die empfohlene Zubereitungsart oder die üblichen Verzehrgewohnheiten abgestimmt. Einige unserer Produkte werden klassisch als Brotbelag verzehrt und sollten deshalb eher nicht erhitzt werden, weil sich dadurch Konsistenz und Aroma verändern (z. B. unsere Rügenwalder Teewurst oder unser Schinken Spicker). Andere Produkte dienen wiederum als Zutat zum Kochen oder als Bestandteil einer warmen Mahlzeit (z. B. Veganes Mühlen Hack, Mühlen Schinken). Alle unsere „Pfannenprodukte“ (Vegane Mühlen Burger, Vegane Mühlen Hackröllchen, Veganes Mühlen Filet, Vegane Mühlen Frikadellen, Vegane Mühlen Schnitzel, Vegane Mühlen Cordon Bleu, Vegane Mühlen Nuggets, Vegane Mühlen Bratwurst, Vegane Mühlen Rostbratwürstchen) sind für den Verzehr nach dem Erhitzen entwickelt, weil sie durch das Braten erst die gewünschte Konsistenz und das beste Geschmackserlebnis erreichen.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist das auf Lebensmittelverpackungen vom Hersteller anzugebende Datum, das besagt, bis zu welchem Termin ein Lebensmittel ungeöffnet und bei sachgerechter – d.h. kühler, trockener und dunkler – Lagerung auf jeden Fall ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen verzehrbar ist. Sobald die Verpackung geöffnet wird, „erlischt” das Mindesthaltbarkeitsdatum, da sich die Haltbarkeit des Produkts aufgrund äußerer Einflüsse wie Temperatur- und Hygienebedingungen unterschiedlich entwickelt. Wir raten deshalb, das geöffnete Produkt innerhalb der nächsten Tage zu verzehren.

Diese Empfehlung stellt keine Garantie dar – und ist leider auch nicht präziser zu beschreiben, da sich die individuellen Bedingungen der Aufbewahrung unserer Produkte beim Verbraucher unserer Kenntnis und Einflussnahme als Hersteller entziehen.
Alle unsere Produkte sind so entwickelt, dass sie frisch verzehrt werden sollen. Darauf legen wir sehr großen Wert. Deshalb raten wir generell vom Einfrieren der Produkte ab, da dies Einfluss auf die Konsistenz und die Produkteigenschaften hat. Über eine Verlängerung der Haltbarkeit durch das Einfrieren können wir leider keine Aussage machen.

Solltest du im Ausnahmefall einmal ein Produkt kurzzeitig einfrieren wollen, beachte bitte, dass sich unsere Verpackungen nicht als Gefrierverpackungen eignen. Jedes Produkt darf zudem maximal einmal eingefroren werden. 
Für unsere kleinen Packungen gibt es zwei wesentliche Gründe: zum einen die stetig wachsende Zahl von Single- oder Zweipersonen-Haushalten. Zum anderen wünschen sich die Verbraucher allgemein zunehmend kleinere Portionsgrößen. Die meisten Kunden möchten, dass eine Packung Brotbelag mit einer, maximal drei Mahlzeiten verzehrt werden kann. Zudem ist Abwechslung auf dem Teller gefragt. Das lässt sich nur durch möglichst kleine Verpackungen erreichen.

Da es im Handel immer weniger Bedientheken gibt und Produkte aus dem Selbstbedienungsregal bei den Kunden immer beliebter werden, ist es für uns notwendig, unsere Produkte im Sinne der Produktsicherheit und –haltbarkeit entsprechend zu verpacken.

In unserem Hause gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich permanent mit der Verbesserung unserer Verpackungen beschäftigt. Dazu gehören z. B. die Dicke oder Größe der Folien zu reduzieren, um Kunststoff zu sparen, oder umweltfreundlichere Materialien einzusetzen.

Produkte mit Fleisch

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Anzahl an allergenen Stoffen in unseren Produkten so weit wie möglich zu reduzieren. Hier finden Sie eine Übersicht, welche deklarationspflichtigen allergenen Stoffe in unseren Produkten enthalten sind.
Ja, das geht. Auch unsere Rügenwalder Teewurst im Frische-Becher wird lange und sorgfältig gereift und geräuchert - genauso wie unsere Teewurst im Darm. Nach Abschluss des Reifeprozesses füllen wir das Wurstbrät in die Becher um. Bei der Pommerschen werden einzelne Komponenten vor der Herstellung des Wurstbräts geräuchert.
Wir verarbeiten pro Woche rund 300 Tonnen Schweine- und Geflügelfleisch, das wir von sieben Lieferanten beziehen. Das Schweinefleisch – auch Bio – stammt aus Deutschland und Dänemark, das Geflügelfleisch zu 100% aus Deutschland. 100% heißt, dass sich sämtliche Produktionsstufen in Deutschland befinden – von der Elterntierhaltung über die Brütereien und Futtermühlen bis zur Mast und Schlachtung.

Wir kaufen dabei nicht nach „Tagespreisen” ein, sondern arbeiten nur mit ausgewählten Schlacht- und Zerlegebetrieben zusammen, die wiederum ihre landwirtschaftlichen Betriebe seit vielen Jahren kennen und deren Qualität schätzen.
Unsere „Pommersche Gutsleberwurst” gehört weder zur Gruppe der Produkte mit regionaler Herkunftsbezeichnung (geschützte geografische Angabe) noch stellen wir mit der Bezeichnung auf die Herkunft der verwendeten Zutaten ab. Wir weisen damit auf die traditionelle Rezeptur hin, die ursprünglich aus Rügenwalde in Pommern stammt und seit 120 Jahren innerhalb der Inhaberfamilie weitergegeben wird. Diese gilt nach wie vor, jedoch unter Berücksichtigung der heutigen Ernährungsgewohnheiten (z. B. reduzierter Fettgehalt) und modernen Anforderungen an qualitativ hochwertige Lebensmittel. Wir stehen zu unserer starken Verbundenheit mit der pommerschen Herkunft und Tradition – und wollen diese gerade mit unseren Produkten weiter pflegen.
Ja, denn wir sind eines von insgesamt drei Unternehmen in Deutschland, die laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs berechtigt sind, „Rügenwalder Teewurst” herzustellen. Es handelt sich hierbei um eine personengebundene geografische Herkunftsangabe. Diese darf heute ausschließlich noch von den Unternehmen genutzt werden, die ehemals in Rügenwalde (Pommern) ansässig waren und dort bereits Wurstwaren hergestellt haben.
Regionalität hat bei uns als ortsverbundenes Familienunternehmen in vielerlei Hinsicht einen hohen Stellenwert: Sei es bei der Beschäftigung unserer Mitarbeiter, der Auswahl von Partnern wie z. B. Handwerksbetrieben oder auch unserem sozialen Engagement. Beim Einkauf der Roh- und Hilfsstoffe für unsere Produkte stehen jedoch – vor der Regionalität – die Qualität, Sauberkeit, Rückstandsfreiheit und der Geschmack an erster Stelle. Wir versuchen immer Lieferanten zu finden mit größtmöglicher Nähe zu unserem Standort.
Unsere wenigen ausgewählten Lieferanten achten streng darauf, dass die Tiere von gesunden Elterntieren abstammen und in zertifizierten, umweltfreundlichen und Ressourcen schonenden landwirtschaftlichen Betrieben tierschutzgerecht und mit ausreichendem Platzangebot gehalten werden. Dazu gehören die Haltung auf festen Böden, der Zugang zu Entspannungsbereichen sowie zu Wühl- und Beschäftigungsmaterial – und nicht zuletzt regelmäßige Tierarztbesuche in den Ställen zur Überprüfung der Gesundheit der Tiere.
Grundsätzlich hat der Einsatz von Arzneimitteln bei der Aufzucht deutlich abgenommen. Das liegt vor allem im veränderten Selbstverständnis der „bestandsbetreuenden” Tierärzte und der Landwirte begründet, die ihre Aufgabe heute in der Prävention (Vorbeugung) von Krankheiten sehen. Ist es im Sinne der Gesundheit der Tiere unvermeidbar, dass sie behandelt werden, muss der Landwirt die Arzneimittelgaben genau dokumentieren und sich vom Tierarzt gegenzeichnen lassen. Die Wartezeiten zwischen Arzneimittelgabe und Schlachtung, die für jeden Wirkstoff gesetzlich festgelegt sind, sind strikt einzuhalten. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass das Fleisch frei von Rückständen ist.

Alle Schlachtbetriebe sind zudem gesetzlich verpflichtet, über den nationalen Rückstandskontrollplan und die darin vorgegebenen Analysen den Nachweis über die tatsächliche Rückstandsfreiheit zu erbringen.
Für unsere Geflügelprodukte verwenden wir ausschließlich Fleisch von Tieren, die mit GVO-freiem Futter ernährt wurden. Leicht zu erkennen am „Ohne Gentechnik“-Siegel auf der Packung. Gleiches gilt für unsere Bio Pommersche, bei Biowurst müssen alle Futtermittel GVO-frei sein.
Bei unseren übrigen Fleischprodukten können wir derzeit nicht hundertprozentig garantieren, dass die Tiere, deren Fleisch zur Herstellung unserer Wurstwaren verwendet wird, ausschließlich mit GVO-freien Futtermitteln gefüttert wurden. Hier gibt es nicht die benötigte Menge am Markt. Ein Verzicht auf Fleisch von Tieren, die zum Beispiel mit Gensoja gefüttert wurden, lässt sich somit nicht realisieren. Wir wissen jedoch um dieses Thema und stehen daher permanent mit unseren Lieferanten in Kontakt, um Lösungen zu erarbeiten.
Wir verarbeiten ausschließlich Schweinefleisch sowie Puten- und Hähnchenfleisch für unsere Geflügelprodukte. Zudem bieten wir seit Ende 2014 auch eine Veggie Produktlinie an, die ganz ohne Fleisch hergestellt wird.
Betrachtet man alle Verarbeitungsstufen von den landwirtschaftlichen Betrieben bis zum fertigen Produkt, durchlaufen unsere Wurstwaren und Schinken insgesamt bis zu 160 Kontrollen, bevor sie bei den Verbrauchern im Einkaufskorb landen. Geprüft wird dabei sowohl intern durch unser betriebseigenes Labor als auch durch neutrale externe akkreditierte Labore. Darüber hinaus wird unser Betrieb regelmäßig vom Veterinäramt kontrolliert. Ein ausgefeiltes, internes System unterstützt uns dabei, uns bei Abläufen, Prüfungen und Produkten stetig zu verbessern. Bereits seit vielen Jahren erfüllen wir die durch regelmäßige Audits bestätigte hohe Qualitätsnorm nach IFS Food Standard – inklusive HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Point) – sowie die Anforderungen des QS-Prüfsiegels. Darüber hinaus haben wir ein zertifiziertes Energiemanagement nach DIN ISO 50001 und sind nach der EG-Öko Verordnung Bio-zertifiziert (DE-ÖKO-006).
Weitere Informationen:
DIN ISO International Organization for Standardization
IFS Food Standard http://www.ifs-online.eu
QS-Prüfsiegel http://www.q-s.de
Bio-Siegel: Bio-Siegel
Seit 2016 sind Nährwertangaben auf den Verpackungen von Lebensmitteln EU-weit gesetzliche Pflicht. Die Rügenwalder Mühle war diesen Vorgaben schon lange einen Schritt voraus: Seit 2007 geben wir freiwillig die so genannten „Big 4” an, das sind Energiegehalt, Eiweiß, Kohlenhydrate und Fett (pro 100 Gramm). Und für noch mehr Transparenz für die Verbraucher haben wir schon weit vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung unsere Nährwertangaben auf die so genannten „Big 7”, welche mittlerweile gesetzlich verpflichtend sind, erweitert. Deshalb machen wir auf unseren Verpackungen und im Internet folgende Angaben: Energiegehalt, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Protein und Salz. Mittlerweile werden teilweise auch freiwillige Nährstoffangaben wie Ballaststoffe und ungesättigte Fettsäuren angegeben.
Die Gefahr einer Toxoplasmose (eine Infektionskrankheit, die zu einer Fehlgeburt oder einer Schädigung des Ungeborenen führen kann) bezieht sich im Wesentlichen auf rohe bzw. „ungenügend” gegarte Fleisch- und Wurstwaren. Dies betrifft unser Mühlen Mett, das als frische Rohwurst nur einem sehr milden Verfahren zur Haltbarmachung unterzogen wird. Es sollte daher während der Schwangerschaft nicht verzehrt werden. Unsere Rügenwalder Teewurst – ebenfalls eine Rohwurst – wird durch Räuchern und Reifung haltbar gemacht. Wenn du jedoch ganz sicher gehen willst, empfehlen wir auch hier, während der Schwangerschaft auf dieses Produkt zu verzichten.

Alle unsere anderen Wurstwaren und Schinken – wie Pommersche Gutsleberwurst, Schinken Spicker, Mühlen Schinken, Mühlen Würstchen und Mühlen Frikadellen – können während der Schwangerschaft bedenkenlos verzehrt werden. Dasselbe gilt für alle unsere vegetarischen und veganen Produkte.

Vegetarische und vegane Produkte

Wir begrüßen eine abwechslungsreiche und ernährungsphysiologisch ausgewogene Ernährung. Fleisch ist dabei nach wie vor ein wichtiger Bestandteil – aber kein Muss.
Immer mehr Menschen in Deutschland ernähren sich flexitarisch, d. h. sie greifen bei Mahlzeiten seltener zu Fleisch und Wurst. Deshalb bieten wir unseren Kunden leckere fleischhaltige und vegetarische/vegane Produkte, die im Sinne einer bewussten Ernährung sind.
Wenn jemand die Kompetenz hat, vegetarische/vegane Alternativen so herzustellen, dass sie wie Fleisch und Wurst schmecken, dann doch wir. 
Im Zuge der Entwicklung unserer fleischfreien Produkte ziehen wir immer wieder den ProVeg in vielen Fachfragen zu Rate. Insbesondere, wenn es darum geht, Zutaten tierischen Ursprungs durch pflanzliche Alternativen zu ersetzen. Auch für die Zukunft setzen wir auf den konstruktiven Austausch, um unsere Produkte weiter zu verbessern.
Unser gemeinsames Ziel ist es, die gesamte Kategorie „vegetarisch/vegan” weiter wachsen zu lassen und die Auswahl für die Verbraucher zu vergrößern und attraktiver zu gestalten.
Alle unsere vegetarischen und veganen Produkte enthalten wertvolles Rapsöl. Je nach Produkt verwenden wir zusätzlich folgende Hauptzutaten:
Hühnerei-Eiweiß: Vegetarische Mühlen Salami Minis, Vegetarischer Mühlen Snack Typ Salami, Vegetarische Mühlen Würstchen – auch Minis.
Soja: Vegane Mühlen Frikadellen im Becher, Vegane Mühlen Schnitzel, Vegane Mühlen Cordon Bleu, Vegane Mühlen Nuggets, Veganes Mühlen Hack 180 g und 250 g, Vegane Mühlen Hackröllchen, Vegane Mühlen Burger, Veganes Mühlen Filet.
Weizen: Vegane Mühlen Salami, Vegetarische Mühlen Salami Minis, Vegetarischer Mühlen Snack Typ Salami, Vegane Mühlen Frikadellen, Vegane Mühlen Schnitzel, Vegane Mühlen Cordon Bleu, Vegane Mühlen Nuggets, Vegetarischer Mühlen Snack Typ Salami, Veganes Mühlen Filet, Vegane Mühlen Bratwurst, Vegane Mühlen Rostbratwurst.
Erbsen: Vegane Pommersche, Vegane Teewurst, Veganes Mühlen Mett.
Sonnenblumenkerne: Veganer Schinken Spicker.
Bambusfasern: Veganer Schinken Spicker Salat.

Einen Großteil unserer fleischfreien Produkte produzieren wir in einem eigens eingerichteten, separaten Bereich an unserem Standort in Bad Zwischenahn. Wir haben zudem ein Gebäude gegenüber von unserem Mutterwerk gekauft und neu eingerichtet - exklusiv für die Verpackung unserer Veggie-Produkte.
Für die Herstellung einiger weniger Veggie-Produkte nutzen wir derzeit noch teilweise dieselben Räume und Maschinen wie für unsere Fleischprodukte und arbeiten zusätzlich mit Partnerbetrieben.
Dem Risiko einer Vermischung beugen wir durch Maßnahmen vor, die aus unserem Allergenmanagement kommen. Dazu gehört zum Beispiel die zeitliche Trennung bei der Herstellung von fleischfreien und fleischhaltigen Produkten inklusive einer speziellen, intensiven Zwischenreinigung. Zusätzlich wird das Fleisch getrennt von den anderen Rohwaren gelagert und es werden unterschiedliche Gerätschaften wie Eimer, Rollwagen und Gefäße verwendet. Außerdem werden Rohwaren, Halbfabrikate und Endprodukte eindeutig gekennzeichnet, um Verwechslungen zu vermeiden. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die regelmäßige Schulung und Sensibilisierung der Produktionsmitarbeiter.
Dass die getroffenen Maßnahmen wirksam greifen, kontrollieren wir regelmäßig durch interne Analysen. Außerdem werden diese zusätzlich durch externe akkreditierte Labore untersucht. Zusätzlich sind alle unsere fleischfreien Produkte mit dem V-Label „vegetarisch” bzw. „vegan” zertifiziert.

Alle von uns verwendeten Rohstoffe sind nach den Verordnungen 1829/2003 und 1830/2003 nicht GVO kennzeichnungspflichtig.
Nein, wir beziehen derzeit keine Zutaten aus kontrolliert biologischem oder regionalem Anbau. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass einige Rohstoffe gar nicht aus kontrolliert biologischem Anbau zur Verfügung stehen oder nicht in der von uns benötigten Menge und Qualität.
Dass wir auch Zutaten aus der Region einkaufen, kommt natürlich vor. Dies loben wir allerdings nicht extra auf der Verpackung aus. Wir setzen nicht in erster Linie auf Regionalität, sondern auf beste Qualität unserer Rohwaren.
Die Eier, die wir zur Herstellung unserer vegetarischen Produkte verwenden, stammen ausschließlich von Hühnern aus Freilandhaltung.
Damit folgen wir dem Wunsch vieler Verbraucher, die uns geschrieben und uns davon überzeugt haben, für unsere vegetarischen Produkte ausschließlich Eier von Hühnern aus Freilandhaltung einzukaufen. Die Herkunft der Eier lässt sich jederzeit belegen.
Ja, alle unsere vegetarischen Produkte sind im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung auch für Schwangere geeignet. Denn wir verarbeiten keine rohen Volleier sondern ausschließlich pasteurisiertes Eiweißpulver, das wir von einem zertifizierten Fachlieferanten beziehen. Zudem werden alle unsere eihaltigen, fleischfreien Produkte bei der Herstellung erhitzt.
Im Sinne einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung sind unsere fleischfreien Produkte grundsätzlich auch für Kinder geeignet.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Anzahl an allergenen Stoffen in unseren Produkten so weit wie möglich zu reduzieren. Hier finden Sie eine Übersicht, welche deklarationspflichtigen allergenen Stoffe in unseren Produkten enthalten sind.
Nein, eine Verwechslung befürchten wir nicht, denn bei über 80 Mio. verkaufter Produkte hat sich bei uns noch niemand beschwert, unwissentlich oder aus Versehen ein Veggie-Produkt gekauft zu haben. Schließlich sind die vegetarischen/veganen Eigenschaften deutlich auf der Verpackung genannt, somit ist ein Irrtum praktisch ausgeschlossen. Zudem tragen die Produkte das V-Label des ProVeg.
Immer mehr Menschen in Deutschland möchten ihren Fleisch- und Wurstkonsum reduzieren, aber nicht auf den typischen Geschmack, das Aussehen und die Textur von Fleisch und Wurst verzichten. Diesen Wunsch erfüllen unsere vegetarischen/veganen Produkte.
Wir sind davon überzeugt, dass Fleischbezeichnungen für Veggie-Produkte den Verbrauchern eine gute Orientierung geben: Sie bieten Informationen über wesentliche Produkteigenschaften wie Geschmack, Textur, Aussehen, Zubereitung und Verwendung. Bezeichnungen wie „Bratstück“ leisten diese Orientierungshilfe nicht: Handelt es sich hierbei um ein Schnitzel, eine Frikadelle oder gar ein vegetarisches Filet?
Wir verwenden bei der Herstellung aller unserer Produkte nur die unbedingt notwendigen Zusatzstoffe und arbeiten ständig daran, die Anzahl und Menge weiter zu reduzieren. So sind alle unsere vegetarischen/veganen Produkte ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern, wir verwenden stattdessen nur Gewürze und Aromen. Generell erfahren Zusatzstoffe ein sehr umfangreiches Zulassungsverfahren mit vielen Studien, die deren Unbedenklichkeit belegen müssen. 
Alle unsere vegetarischen/veganen Produkte, bis auf unsere Leberwurst (Pommersche mit Schnittlauch und mit Apfel/Zwiebel), unser Veganes Mühlen Mett, unseren Schinken Spicker Salat, unser Mühlen Schnitzel Cordon Bleu und unsere großen Mühlen Pfannenfrikadellen, sind arm an gesättigten Fettsäuren. Eine Reduktion der Aufnahme an gesättigten Fettsäuren trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut bei. Darüber hinaus sind eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise wichtig.

Bio

„Bio“ heißt, dass wir mit unseren Produkten die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung (VO (EU) 2018/848) erfüllen. Beispiele, was dies bedeutet, finden sich in den folgenden Fragen und Antworten.

Wir beziehen unser Bio-Fleisch ausschließlich aus Deutschland und Dänemark.
Hierbei arbeiten wir mit einem ausgesuchten Lieferanten, der Friland Deutschland GmbH zusammen.
Die Tiere leben alle auf landwirtschaftlichen Betrieben, die bio-zertifiziert sind und mindestens einmal jährlich durch einen Auditor kontrolliert werden. Bio-Höfe müssen hierbei eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Unter anderem ist in der EU-Öko-Verordnung folgendes geregelt: Die Landwirte dürfen Antibiotika nur einmal bei Mastschweinen anwenden. Das systematische Kupieren der Schwänze ist nicht erlaubt, die Mastschweine haben mehr Platz und natürliche Einstreu (z. B. Stroh) zur Verfügung. Darüber hinaus ist regelmäßiger Auslauf vorgeschrieben und die Transportwege zur Schlachtung müssen möglichst kurz und stressfrei sein.
Antibiotika dürfen bei Mastschweinen nur einmalig eingesetzt werden und auch erst, wenn die Behandlung mit anderen Mitteln nicht erfolgreich war oder nicht möglich ist. Ist aus Gründen der Tiergesundheit eine zweite Antibiotikagabe zwingend erforderlich, verliert das entsprechend behandelte Schwein seinen „Bio-Status“. Nach der Gabe eines Antibiotikums ist die Wartezeit bis zur Schlachtung bei Bioschweinen doppelt so lang wie bei Schweinen aus konventioneller Haltung.

Alle Futtermittel müssen GVO-frei sein. Sie müssen zu mindestens 95 % aus ökologischem Anbau stammen und mindestens 20 % muss der Landwirt selbst erzeugt haben bzw. aus einer regionalen Kooperation beziehen.
Alle Zutaten, die wir zur Herstellung unserer Bio-Produkte verwenden, sind bio-zertifiziert. Bis auf das Trinkwasser und das Salz, denn beides gibt es nicht in Bio-Qualität.
Wir ergreifen hierzu eine Reihe von Maßnahmen. Dazu gehört z. B. die zeitliche Trennung bei der Herstellung der Produkte, inklusive einer speziellen, intensiven Zwischenreinigung. Alle Rohwaren, Halbfabrikate und Endprodukte werden eindeutig gekennzeichnet, um Verwechslungen zu vermeiden. Zusätzlich werden unsere Mitarbeiter regelmäßig geschult, um eine Vermischung auszuschließen.

Als wir mit unserer vegetarischen Produktlinie gestartet sind, wollten wir möglichst viele Menschen damit erreichen. Voraussetzung dafür war ein nicht zu hoher Verkaufspreis. Und somit kam „Bio“ erst einmal nicht in Frage, da die Rohstoffe in Bio-Qualität einiges mehr kosten. Jetzt, wo wir erfolgreich im vegetarischen/veganen Markt unterwegs sind, merken wir, dass auch viele „Veggie-Käufer“ gern Bio-Produkte hätten und auch bereit sind, hierfür den höheren Preis zu bezahlen. Das heißt für uns: Wir sondieren, wo es die von uns benötigten Bio-Zutaten in der von uns benötigten Qualität und Menge zu kaufen gibt.